KREIS CUXHAVEN. Die Vorkommnisse in Chemnitz hätten ihn so erschüttert, dass es ganz klar sei, dass Politik auch hier vor Ort Farbe bekennen müssen, machte Uwe Dubbert, Staatsanwalt im Ruhestand für die SPD-Kreistagsfraktion deutlich. Von Wiebke Kramp
Er brachte den entsprechenden Resolutionstext gegen Rassismus und Selbstjustiz am Mittwochnachmittag in den Cuxhavener Kreistag ein. Der „aufkommenden Pogromstimmung und rechtsextremen Angriffen“ müsse die Politik entgegentreten: „Wir dürfen nicht zusehen, wie unsere Heimat Schauplatz von Intoleranz und Dumpfheit werde, sagte Dubbert.
Auch Enak Ferlemann (CDU) machte unmissverständlich deutlich, dass er die Demokratie von Rechts wie von Links bedroht sehe und forderte: „Alle vernünftigen Leute müssen aufstehen und die Demokratie verteidigen. Der Kreistag sollte deutlich machen, wo er steht, und diese Resolution als einstimmiges Signal nutzen.“
Doch Einstimmigkeit ist mit diesem Kreistag bei derartigen Themen nicht hinzubekommen. Es gab vier Gegenstimmen von der Alternative für Deutschland (AfD). Zwar könne er den Resolutionstext mittragen, so deren Fraktionsvorsitzender Anton Werner Grunert, aber weil die Begründung vor Lügen und Übertreibungen triefe, sei es ihm nicht möglich. „Die Begründung verschlägt mir die Sprache“, meinte Grunert. Bei den Vorkommnissen in Chemnitz habe der Großteil gesetzestreu im Rahmen der Versammlungsfreiheit demonstriert und könne nicht pauschal in die rechte Ecke gestellt werden, so der AfD-Politiker.
Für Claus Johannßen war diese Reaktion so zu erwarten gewesen, die AfD sei schließlich Brandstifter, schüre das Feuer und mache Stimmung gegen Ausländer.
Die Resolution im Wortlaut: „Der Kreistag Cuxhaven verurteilt die ausländerfeindlichen und rassistischen Ausschreitungen in Chemnitz und Straftaten wie Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und das Verwenden von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen. Auch bei berechtigter Trauer über die Anlasstat ist das Gewaltmonopol des Staates zu achten und die Ahndung von Verbrechen der rechtsstaatlichen Justiz zu überlassen.“