Persönlicher Bedarf im Fokus der Unterstützung – Menschen mit Behinderung/Bundesteilhabegesetz

Oliver Lottke mit der Sozialministerin Carola Reimann

Loxstedt/Hannover, 24.10.2019. Zum 1. Januar tritt die dritte von insgesamt vier Reformstufen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft: Es betrifft schätzungsweise 93.000 leistungsberechtigte Menschen mit Behinderung in Niedersachsen und auch viele Männer und Frauen im Cuxland und im Landkreis Osterholz. Für den heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Oliver Lottke aus Loxstedt ist das Bundesteilhabegesetz ein inklusiver Meilenstein: „Die Überführung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in das Recht der Rehabilitation aus dem Sozialhilferecht heraus ist ein wichtiger Eckpunkt. Dem BTHG kommt damit eine außerordentliche sozialpolitischer Bedeutung zu, gerade mit Blick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ohne Übertreibung ist es eine der größten Sozialreformen der letzten Jahre.“

Lottke sagte, er sei Sozialministerin Carola Reimann sehr dankbar für die Ankündigung, gemeinsam mit Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und den Interessenvertretern von Menschen mit Behinderung die Eingliederungshilfe im Sinne des Bundesteilhabegesetzes weiterzuentwickeln: Zukünftig sollen Menschen mit Behinderung keine Leistungen im Sinne des Nachteilsausgleichs mehr erhalten. „Mit dem BTHG ändern wir die Perspektive: Wir schauen auf den Menschen als Ganzes und reduzieren ihn nicht auf sein Defizit. Dadurch fokussieren wir die Eingliederungshilfe neu: Zukünftig sollen Leistungen der Eingliederungshilfe einen echten Beitrag zur Inklusion und Teilhabe erbringen – wir schaffen damit endlich Augenhöhe“, so der SPD-Politiker. Neu ist, dass Leistungen der Eingliederungshilfe in Zukunft passgenau, personenorientiert und individuell erfolgen.

Die Regelungen des BTHG zielten darauf ab, das individuelle Recht auf Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung zu stärken. Die notwendigen und erforderlichen Hilfen würden dazu passgenauer denn je ausgestaltet werden. „Im Fokus steht, Bedarfe und Bedürfnisse der Betroffenen stärker zu berücksichtigen. Ein ganz wesentlicher Schritt ist für mich, dass das Einkommen und das Vermögen von Ehepartnerinnen und Ehepartnern zukünftig nicht mehr angerechnet werden. Für viele Menschen wird damit eine der größten Hürden für eine Eheschließung abgebaut ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung“, so Lottke.