Wichtige Hilfe für Kommunen im Unterweserraum
Lottke: „Land stellt 5,6 Millionen Euro bereit“
25 besonders finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldete Kreise und Kommune erhalten in diesem Jahr von der SPD-geführten niedersächsischen Landesregierung insgesamt 60,35 Millionen Euro Bedarfszuweisungen. Wie der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt mitteilt, fließen 5,6 Millionen Euro davon in den Unterweserraum: Konkret wird im Cuxland die Gemeinde Wurster Nordseeküste unterstützt, im Landkreis Osterholz erhalten Worpswede und Osterholz-Scharmbeck besondere Hilfen vom Land.
Lottke sagte, mit Blick auf zusätzliche Kosten durch die Corona-Pandemie seien die Kommunen besonders herausgefordert und die Wichtigkeit schneller Zuweisungen liege auf der Hand: „Die niedersächsische Landesregierung Niedersachsen hat sich dabei zum Ziel gesetzt, im Rahmen des Kommunalen die Bedarfszuweisungen größtenteils spätestens bis zum Jahresende an die Kommunen auszuzahlen.“ Im Landkreis Cuxhaven erhält die Gemeinde Wurster Nordseeküste eine voraussichtliche Bedarfszuweisung in Höhe von 2,005 Millionen Euro. Im Landkreis Osterholz fließen 2,705 Millionen Euro an die Stadt Osterholz-Scharmbeck und 890.000 Euro an die Gemeinde Worpswede.
Wie der heimische SPD-Landtagsabgeordnete mitteilt, sind die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den jeweiligen kommunalen Haushalten bestimmt, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. Dabei kann ein Anteil von rund 6,6 Prozent der Zuweisung zur Kofinanzierung von EU-geförderten Projekten und Maßnahmen, auch investiv, eingesetzt werden. Nach einer Mitteilung von Landesinnenminister Boris Pistorius (SPD) hatten insgesamt 43 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im laufenden Jahr wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. „Die SPD-geführte Landesregierung deckt mit den bewilligten Zuweisungen jeweils rund ein Fünftel des jeweils aufgelaufenen Gesamtfehlbetrages ab“, erläutert Lottke. Bei den Bedarfszuweisungen handelt es sich um gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Dabei werden im Wesentlichen Kommunen berücksichtigt, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften. Unterstützt werden ausdrücklich nur Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.