Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Rat der Stadt Cuxhaven (Wahlperiode 2016-2021) von CDU/FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Die Gruppe CDU/FDP, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbaren eine offene, sachbezogene interfraktionelle Zusammenarbeit für die Wahlperiode 2016 – 2021. Dabei bleibt das vordringliche Ziel die Umsetzung der Stabilisierungsvereinbarung mit dem Land Niedersachsen zu sichern und die Haushaltskonsolidierung weiter voran zu treiben.

Alle diesem Ziel dienenden haushaltsrelevanten Maßnahmen werden von den Kooperationspartnern gemeinsam getragen. Dazu gehört, neben den bisher gefassten Beschlüssen in den Haushaltssicherungskonzepten, die Optimierung und der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit mit und im Landkreis Cuxhaven. Die Kooperationspartner werden darauf hinwirken, dass der Landkreis Cuxhaven die ihm obliegenden Aufgaben wahrnimmt und kommunalfreundlich löst.

Die Kooperationspartner werden sich darüber hinaus im Kreis, Land und Bund politisch dafür einsetzen, dass die große selbständige Stadt Cuxhaven durch eine angemessene finanzielle Ausstattung die ihr übertragenen Aufgaben selbstverantwortlich wahrnehmen kann (Konnexitätsprinzip).

Einig sind sich die Kooperationspartner darin, die Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willens- und Meinungsbildung stärker zu beteiligen. Dazu gehören neben den vorgesehenen rechtlichen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren insbesondere auch Informations- und Bürgerversammlungen nach dem Nds. Kommunalverfassungsgesetz, in denen der Oberbürgermeister die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über wichtige Angelegenheiten umfassend informiert und ihnen dadurch ermöglicht wird, die Planungen und ihre Auswirkungen für die Stadt, den Ortsrat oder Stadtteil rechtzeitig angemessen kennenzulernen und zu erörtern. Die Kooperationspartner werden dabei den Oberbürgermeister aktiv unterstützen.

Zur Organisation der Zusammenarbeit werden folgende Gremien vereinbart:

Die Kooperationspartner werden einen internen Vorbereitungsausschuss bilden, der sich jeweils aus den Fraktionsvorsitzenden und aus einem von den Fraktionen benannten Ratsmitglied bildet, die sach- und fachbezogen u.a. die Verwaltungs- und Beschlussvorlagen, die Anträge der Fraktionen vor Organentscheidungen politisch würdigen. Dazu können auch externe Berater hinzugezogen werden.

Darüber hinaus werden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bei Bedarf der Oberbürgermeister, die Erste Stadträtin und/oder die zuständigen Dezernenten zur Unterstützung und Beratung gebeten.

Ein gegenseitiges Überstimmen der Fraktionen wird ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines Dissenses werden Lösungen gesucht und interfraktionell geklärt. Ausnahmen können einvernehmlich vereinbart werden. Unabhängig hiervon ist jedes einzelne Mitglied des Rates der Stadt Cuxhaven entsprechend der Nds. Kommunalverfassung in seinem Abstimmungsverhalten frei.

Bei grundlegenden Meinungsverschiedenheiten, die nicht interfraktionell gelöst werden können, wird ein einzurichtender Kooperationsausschuss, der sich aus jeweils drei Teilnehmern der jeweiligen Kooperationspartner zusammensetzt, einberufen.

Über Antragstellungen und politische Initiativen der Kooperationspartner werden sich die Partner rechtzeitig vor Einreichung informieren. Zudem vereinbaren die Partner eine verstärkte gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit.

 

Für die Arbeit in der Wahlperiode 2016 – 2021 vereinbaren die Kooperationspartner Folgendes:

  1. Es werden drei ehrenamtliche Bürgermeister benannt, wobei jeder Kooperationspartner je einen Bürgermeister vorschlägt.
  2. Der Verwaltungsausschuss soll eine Größe von 11 Mitgliedern erhalten (inkl. OB).
  3. Es werden 10 Fachausschüsse gebildet mit einer Größe von 9 Mitgliedern:
    1. Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Personal
    2. Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr, Bau und Demografie
    3. Ausschuss für Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung
    4. Ausschuss für Wirtschaft, Häfen und Tourismus
    5. Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft
    6. Ausschuss für technische Dienste
    7. Kulturausschuss
    8. Sportausschuss
    9. Schulausschuss
    10. Ausschuss für Jugend, Soziales, Familie und Gleichstellung
  4. In die Fachausschüsse werden 3 Hinzugewählte entsandt.

 

Inhaltlich vereinbaren die Kooperationspartner für die Wahlperiode 2016 – 2021 folgende Themen umzusetzen, wobei es sich hierbei um eine nicht abschließende Aufzählung handelt:

  1. Die Hafenbebauungspläne werden konsequent umgesetzt, damit auch in Zukunft ausreichend Ansiedlungsflächen für Unternehmen im Hafen vorgehalten werden können.
  2. Es werden in allen Stadtteilen Bebauungspläne für Wohnbebauung unter Berücksichtigung und Fortschreibung des Wohnbaukonzepts umgesetzt.
  3. Die Hafenentwicklung wird durch die weiteren Planfeststellungsverfahren zu den Liegeplätzen 5-7 positiv begleitet und unterstützt.
  4. Der Alte Fischereihafen soll erhalten bleiben. Hierbei werden die Verhandlungen des Landes Niedersachsen mit dem Bieter begleitet. Eine Wohnbebauung bleibt in diesem Areal zu Gunsten des bereits angesiedelten Hafengewerbes ausgeschlossen.
  5. Es soll ein Hochwasserschutz für Sahlenburg umgesetzt werden.
  6. Die Kugelbake-Halle soll saniert werden. In diesem Zusammenhang wird überprüft, ob ein Kongress-Hotel ggf. durch eine private Partnerschaft errichtet werden kann.
  7. Die Sauberkeit der Stadt Cuxhaven und ihrer Straßen soll erhöht werden. Hierfür wird die Straßenreinigung personell verstärkt und die Ausstattung verbessert. In diesem Zusammenhang wird auch das Straßenkataster der Straßenreinigung überarbeitet und weitere Straßen ins Kataster aufgenommen.
  8. Alle Grundschulen in der Stadt Cuxhaven bleiben erhalten. Für die Zukunft soll der Ausbau der Ganztagsschulen vorangetrieben werden und die Zusammenarbeit von Hort und Schule ausgebaut und gefördert werden.
  9. Es wird ein Ersatzneubau der Rundturnhalle angestrebt, bei dem eine 4-Feld-Halle errichtet wird. Der Landkreis Cuxhaven hat hierbei auf seine Kosten Tribünen zu errichten, die dieselbe Anzahl an Besucherplätzen gewährleistet, wie es die bisherige Rundturnhalle hatte.
  10. Es wird zukünftig angedacht Kunstrasenplätze zu errichten. Hierfür wird die Stadtverwaltung beauftragt werden, ein Konzept zu erstellen.
  11. Es wird ein Mobilitätskonzept erstellt, um die Verkehrsströme in der Stadt Cuxhaven besser zu organisieren. Hierbei soll ausgehend vom Bahnhof insbesondere der Fahrradverkehr und der ÖPNV konzeptionell optimiert werden, wobei auch eine ausreichende Beleuchtung zu gewährleisten ist. Der Bau von weiteren Querungshilfen wird geprüft.
  12. Es soll ein Kulturfonds Musik durch Umschichtung in den Kulturausgaben eingerichtet werden.
  13. Es wird angedacht ein Stadtmuseum zur Stadtgeschichte ggf. im alten Katasteramt einzurichten.
  14. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Bewerbung zur Landesgartenschau möglich ist. In diesem Zusammenhang soll auch darüber nachgedacht werden neben dem Areal bei der Kugelbake-Halle auch den Schlossgarten hierfür zu nutzen.
  15. Es wird überprüft, wie es ermöglicht werden kann, dass Hundehalter zumindest zeitweise auch das Watt bzw. den Strand besuchen können.